HAUSTECHNIK C. Giebels UG
 

Unser besonderer Service:


- Wir bieten Ihnen Leistungen im Bereich Rohrreinigung zu FESTPREISEN, rufen Sie uns an.


  1. -Als qualifizierter und zugelassener Fachbetrieb führen wir für Sie die vorgeschriebene

  Dichtheitsprüfung privater Abwasserleitungen  durch.


Wir erstellen einen Inspektionsbericht incl. Videomaterial und sanieren, falls erforderlich, Ihre Kanalisation mit modernen und kostengünstigen Verfahren.

Ihr zuverlässiger Partner bei der Sanierung, Pflege und Erhaltung Ihrer Immobilie.

Wir helfen Ihnen weiter:

Postanschrift:   HAUSTECHNIK C. Giebels UG (haftungsbeschänkt)

                      Ludgeristraße 22 - 47057 Duisburg

telefonisch:       Büro:  0203 / 50919958      Fax: 0203 / 34 68 816     Mobil:  0173 / 198 11 92

per E-Mail:        Klicken Sie hier , oder schreiben Sie an info@haustechnik-giebels.de

Wann müssen Sie Ihre Abwasserleitungen prüfen lassen?


Eine Dichtheitsprüfung privater Abwasserleitungen ist gemäß

Landeswasserschutzgesetz durchzuführen:

  1. -bei Neubau der Abwasserleitung

  2. -bei Änderung der Abwasserleitung

- als Erstprüfung bis zum 31.12.2015 in Wasserschutzgebieten.

  1. -als Wiederholungsprüfung alle 20 Jahre


Die Gemeinde kann in ihrer Satzung abweichende Fristen festlegen. Eine Fristverkürzung ist grundsätzlich in Wasserschutzgebieten vorgesehen.


Eine Dichtheitsprüfung wird in der Regel auch gefordert, wenn bei Untersuchungen durch die Gemeinde Schäden, Fremdwasserzulauf oder Fehlanschlüsse festgestellt wurden.


Quelle: Informationsschrift des Ministeriums für Umwelt NRW. 

Sie haben ein Eigenheim ?

Sie sind Eigentümer eines vermieteten Wohnhauses?

Sie sind in der Wohnungsverwaltung tätig?


Wir bieten Ihnen eine Vielzahl von Leistungen rund um Ihre Immobilie.

(haftungsbeschränkt)

HAUSTECHNIK

C. Giebels UG

(haftungsbeschränkt)

Ludgeristraße 22

47057 Duisburg

Tel. 0203 50919958

Mobil 0173 1981192

Darüber hinaus beinhaltet unser Service die gesamte Dokumentation und Abwicklung der Dichtheitsprüfung mit den zuständigen Behörden.